BW-Bildungszeitgesetz im Detail verbessern
Die Landesregierung will das Bildungszeitgesetz im Detail verbessern, um die positiven Effekte künftig weiter zu verstärken. Dabei geht es vor allem um Vereinfachungen und weniger bürokratischen Aufwand. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien festgelegt, dass das im Jahr 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg evaluiert und novelliert werden soll.
Das Wirtschaftsministerium hat jetzt den Bericht zur Evaluation des Gesetzes veröffentlicht
Der Evaluationsbericht
Der Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit im Jahr für berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung sowie die Qualifikation zur Ausübung des Ehrenamts soll erhalten bleiben. Vorgesehen ist insbesondere die Einrichtung einer Schiedsstelle, die bei Streitfällen über die Bildungszeitfähigkeit einer Maßnahme angerufen werden kann. Außerdem soll eine adäquate Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei der Berechnung der Kleinstbetriebsklausel erfolgen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/entwurf-des-bildungszeitgesetzes-in-der-verbandsanhoerung/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=201023_newsletter_weekly&pk_source=newsletter_weekly&pk_keyword=weiterbildung