Denkschrift des Rechnungshofs Baden-Württemberg befasst sich mit Wissenschaftlicher Weiterbildung
In der Pressemitteilung heißt es: „Bei den Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zeigte sich an den Hochschulen ein gewisses Maß an Unsicherheit über die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die bei der Konzeption und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen zu beachten sind. Aus Sicht des Rechnungshofs sollten diese Rahmenbedingungen durch das Wissenschaftsministerium einheitlich und verbindlich klargestellt werden. Dadurch würden unnötige Konflikte vermieden und die Handlungsfähigkeit der Hochschulen im Bereich der Weiterbildung gestärkt.“
Wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen müssen lt. Landeshochschulgebührengesetz kostendeckend durchgeführt werden.