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Denkschrift des Rechnungshofs Baden-Württemberg befasst sich mit Wissenschaftlicher Weiterbildung

Der Rechnungshof Baden-Württemberg präsentierte am 19.7.2021 die Denkschrift 2021. Er gibt in 26 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung. Beitrag 24 betrifft die wissenschaftliche Weiterbildung und die an der Uni Freiburg durchgeführte Prüfung des Haushaltsjahrs 2016/17.

In der Pressemitteilung heißt es: „Bei den Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zeigte sich an den Hochschulen ein gewisses Maß an Unsicherheit über die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die bei der Konzeption und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen zu beachten sind. Aus Sicht des Rechnungshofs sollten diese Rahmenbedingungen durch das Wissenschaftsministerium einheitlich und verbindlich klargestellt werden. Dadurch würden unnötige Konflikte vermieden und die Handlungsfähigkeit der Hochschulen im Bereich der Weiterbildung gestärkt.“  

Wissenschaftliche Weiterbildungen an Hochschulen müssen lt. Landeshochschulgebührengesetz kostendeckend durchgeführt werden. 

Wegweiser zur Denkschrift