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Gebührensatzung Kontaktstudium geändert (Febr. 2023)

Die Kostendeckung durch Teilnehmergebühren ist regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Anpassung zum Sommersemester 2023 erforderlich ist. Der Senat beschloss daher die zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität über die Erhebung von Gebühren.

Die Universität bietet im Bereich der Weiterbildung neben weiterbildenden Masterstudiengängen Kontaktstudien an.

Die organisatorische Zuständigkeit liegt bei der zuständigen Stelle der Universität Freiburg, der Abteilung Bildungstransfer, Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung. Für die Inhalte zeichnen die jeweiligen inneruniversitären Anbieter verantwortlich. Bei erfolgreicher Absolvierung eines Kontaktstudienangebots wird ein Zertifikat ausgestellt.

Die Kontaktstudien sind kostenpflichtig, daher wurden Kalkulationstabellen für die Kostenermittlungen der jeweiligen Studienangebote erstellt. Sie berücksichtigen sowohl die Preissteigerungen als auch erstmals die Abrechnung von Raummieten, da dies vom Landesrechnungshof angemahnt wurde.

Die Lesefassung der Aktuellen Gebührensatzung für das Kontaktstudium (2. Änderungssatzung) ist momentan noch nicht erschienen.

Bitte beziehen Sie sich auf die aktualisierten Gebühren in der 2. Änderungssatzung.

https://intranet.uni-freiburg.de/public/downloads/amtlbek/ab-2023-30.pdf