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Bildungszeit und Online-Präsenz/Webinare

Wegen der Corona-Pandemie gibt es Empfehlungen.

Im Hinblick auf die derzeitige Situation rund um den Corona-Virus wird Arbeitgebern empfohlen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zu gestatten, wenn diese in Form eines Webinars durchgeführt wird. Dadurch ist die Gleichzeitigkeit der Arbeit von Lehrenden und Teilnehmern gewährleistet und es kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich an der Maßnahme teilnimmt.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend.