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Aus- und Weiterbildungsbedarf und Psychotherapie-Gesetzesreform

Nach der Bundestagsentscheidung zur Psychotherapie-Gesetzesreform, sehen die Fakultäten und Fachverbände Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der zu erwartenden Mehrkosten für die Universitäten. Eine Finanzierungszusage fehlt. Das Gesetz soll zum 1.9.2020 in Kraft treten und stellt die Anbietenden Institute unter Zeitdruck.
Aus- und Weiterbildungsbedarf und Psychotherapie-Gesetzesreform

Psychologisches Institut der Universität Freiburg

Deutschland hat fast 50.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Aus- und Weiterbildungsbedarf ist hoch. Bislang findet die Ausbildung als mehrjährige kostenpflichtige Weiterbildung im Anschluss an ein fünfjähriges Psychologiestudium statt. In Freiburg bieten universitäre An-Institute Therapieausbildungen an.

 

Informationen zur Freiburger Planung und Stand der Umsetzung für die Ausbildung bei Frau Yvonne Ziegler. Erst im Dezember 2019 können von Seiten der Uni nähere Angaben für Studiengangsbewerber gemacht werden.

 

Frau Ziegler ist über das Kontaktformular zu erreichen und/oder bei einen Beratungstermin. Zu den Sprechzeiten können Sie ohne Voranmeldung vorbeikommen oder uns telefonisch erreichen. 
Dr. Yvonne Ziegler

Beratungszeiten im Semester:

Mo 9-12 Uhr, Mi 9.15-10:15 Uhr und nach Vereinbarung


Institut für Psychologie

Engelbergerstr. 41, 79085 Freiburg, 2. OG, R 2038
Telefon: 0761 / 203 - 9449


 

Hintergrund:

Am 26.9.19 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in 2. und 3. Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet (der Bundesrat muss noch zustimmen). Es beruht auf jahrelangen Vorarbeiten in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie DGPs, vor allem in der Kommission “Psychologie und Psychotherapieausbildung”. Nach der Bundesrat-Verabschiedung wird die Approbationsordnung angepasst und eine Weiterbildungsordnung erlassen, dann können die rund 50 Psychologischen Institute in Deutschland ihre Studien- und Prüfungsordnungen anpassen.

Allerdings fehlt bislang eine Finanzierungszusage der Landesministerien, die die notwendigen Mehrkosten für Personal auffangen muss. Da das Gesetz bereits zum 1.9.2020 in Kraft treten soll, herrscht hier erheblicher Zeitdruck