Bildungszeit während Ausgangsbeschränkungen auch als Webinar
Im Hinblick auf die derzeitige Situation rund um den Corona-Virus wird Arbeitgebern empfohlen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zu gestatten, wenn diese in Form eines Webinars durchgeführt wird.
Dadurch ist die Gleichzeitigkeit der Arbeit von Lehrenden und Teilnehmern gewährleistet und es kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich an der Maßnahme teilnimmt.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx