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Kosten und Finanzierung

Es gibt Entgelte bei Weiterbildenden Modul- und Kontaktstudien sowie Gebühren bei Studiengängen: warum und wieviel? Und wie kann man diese finanzieren?

Wie finanziere ich das Engelt bzw. die Weiterbildungsgebühr?

Arbeitnehmer

Der Bundesfinanzhof sieht seit einem Grundsatzurteil Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten als absetzbar an, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist. 

In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen zum Bildungsurlaub für Arbeitnehmer/innen und Beamte. Vgl. FAQ Bildungsurlaub.  

Das Bundes-Programm Bildungsprämie  von Seiten des Staates, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist leider ausgelaufen.

Fachkurse (Europäischer Sozialfonds)

Hier finden Sie alle Informationen zu den Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds zu Kursen der beruflichen Weiterbildung. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Unter dem übergeordneten Ziel des „Lebenslangen Lernens“ soll sich die ESF-Förderung Baden-Württembergs in der Förderperiode 2021- 2027 schwerpunktmäßig an zwei Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf richten. Neben der potenziell besonders benachteiligte Zielgruppe der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten bzw. gering Literalisierten soll die Förderung den Hochschulbereich in den Blick nehmen und insbesondere dazu beitragen, den Anteil von Frauen unter den Hochschulprofessor/inn/en zu steigern. Darüber hinaus sollen Weiterbildungsangebote an Hochschulen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden. Mehr dazu  unter https://www.esf-bw.de

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Einkommenskombinationen und -alternativen zur Unterstützung der Umorientierung und Diversifizierung, um Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum zu schaffen.

Bündnis für Lebenslanges Lernen (BLLL)
Das Bündnis für Lebenslanges Lernen (BLLL) wurde am 20. Dezember 2011 konstituiert. Dem Bündnis gehören rund 40 baden-württembergische Dachverbände, Organisationen und Einzeleinrichtungen aus der allgemeinen, beruflichen und wissenschaftlichen Weiterbildung sowie der betroffenen Ressorts an.

Selbstständige
Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen.Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.

Arbeitgeber
Übernimmt der Arbeitgeber die Studiengebühren und Entgelte, kann er diese als Betriebsausgaben geltend machen, sofern die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind.

Stipendien und Förderung

In bestimmten Fällen beteiligen sich Stiftungen oder andere Fördergeber an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. 

Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Begabtenförderung berufliche Bildung – Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. 

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:

  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
    oder
    Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    oder
    ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen (also bis zum Alter von 27 Jahren).

Die Broschüre "Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung" der DGWF (9. Auflage) steht hier zum Download bereit. (Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V., Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland in Kooperation mit Distance and Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Uni Kaiserslautern und Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen - ZFH.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

 

Was ist in meinem Kostenbeitrag für die Weiterbildung enthalten?

Ihr Beitrag deckt die Leistungen, die von Lehrenden und von der Koordination in Lehre und Betreuung erbracht werden. Lehrbücher sind durch Ihre Zahlung nicht abgedeckt, auch Übernachtung und Verpflegung sind selbst zu tragen.

In den Entgelten ist bei Präsenzseminaren jedoch häufig eine einfache Seminarverpflegung (Wasser, Kaffee, Snacks) enthalten.

Gebühren bei Masterstudiengängen

Gemäß §13 Abs. 1 S. 1 Landeshochschul-Gebührengesetz LHGebG erheben die Hochschulen für weiterbildende Masterstudiengänge, die berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraussetzen und deren Inhalte die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen, Gebühren.

Warum sind Weiterbildungsmaster im Gegensatz zu konsekutiven Masterstudiengängen kostenpflichtig?

In Baden-Württemberg werden für Bachelor-Studiengänge und für daran direkt auch inhaltlich anschließende (konsekutive) Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben. Bitte beachten Sie die Ausnahme für internationale Studierende und Zweitstudienbewerber/innen, die ab dem Wintersemester 2017/2018 gilt.

Erst ein zweiter Bachelorabschluss oder ein zweiter Masterabschluss werden gebührenpflichtig.

Und wer sich dafür entscheidet, nach dem Bachelorabschluss zunächst einige Zeit Berufserfahrung zu sammeln, hat später die Möglichkeit, einen weiterbildenden (also nicht-konsekutiven) und in der Regel berufsbegleitenden Masterstudiengang zu besuchen, für den Berufserfahrung Voraussetzung ist.

Die Hochschulen müssen Weiterbildungsstudiengänge kostendeckend anbieten und daher kostendeckende Studiengebühren verlangen. 

Was ist das Kostendeckungsgebot?

Hierzu kann auf den Denkschriftbeitrag des Rechnungshofes im Jahr 2013 zum Thema „Weiterbildung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ verwiesen werden, in dem er ausführt: „Hochschulen dürfen Weiterbildungen in der Regel nur dann anbieten, wenn die direkten Kosten des Angebots durch Gebühren, Entgelte und andere Einnahmen gedeckt sind. Eine Vollkostendeckung ist anzustreben.“

Hochschulen dürfen also Weiterbildungen in der Regel nur dann anbieten, wenn die direkten Kosten des Angebots durch Gebühren, Entgelte und andere Einnahmen gedeckt sind. Die Hochschule muss eine Vollkostendeckung anstreben. Daher werden die Angebote mit einer bestimmten Teilnehmendenzahl kalkuliert und ggf. nicht durchgeführt, wenn diese unterschritten wird. 

Informationen für Anbieter zu Förderprogrammen für Weiterbildung

https://www.fortbildung-bw.de/fuer-anbieter/foerderung/