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Bildungszeitgesetz: Worauf achten?

Beschäftigte ebenso wie Arbeitgeber, die über einen Antrag auf Bildungszeit entscheiden, haben darauf zu achten, dass neben diesen allgemeinen Anforderungen an Format und Inhalt auch die personenbezogenen Anforderungen an die Bildungsmaßnahme erfüllt sind.

Solche personenbezogenen Anforderungen bestehen nur bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die stets einen beruflichen Bezug (zur gegenwärtigen Hauptbeschäftigung) aufweisen müssen (siehe nachfolgend), oder bei Maßnahmen für die Qualifizierung zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem von der VO BzG BW festgelegten Ehrenamtsbereich, die konkret anstehen muss oder bereits ausgeführt wird. Über diese allgemeinen und personenbezogenen Anforderungen an Bildungsmaßnahmen hinaus prüft der Arbeitgeber auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Bildungszeit:

Merkblatt Bildungszeitgesetz, Stand Jan 2018

 

Management Summary der Evaluation 2019

Die Befragungen der anerkannten Bildungseinrichtungen und Träger ergibt, dass hochgerechnet schätzungsweise 1,12 Prozent der Anspruchsberechtigten in Baden-Württemberg die Bildungszeit jährlich in Anspruch nehmen (ohne Ehrenamtsqualifizierung im Bereich Sport).

Dies entspricht in etwa der Inanspruchnahme in anderen Bundesländern.

Bildungszeit wird am häufigsten für berufliche Weiterbildungen in Anspruch genommen, hierunter oftmals auch für längerfristige Maßnahmen wie Aufstiegsfortbildungen, was auf mögliche Mitnahmeeffekte und auch den Einsatz eigener Urlaubstage hindeutet.

Bildungszeit wurde von den befragten Teilnehmenden für durchschnittlich 4,45 Tage in Anspruch genommen, wobei für berufliche Weiterbildungen im Mittel mehr Bildungszeittage in Anspruch genommen wurden als für politische Weiterbildungen oder Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Die Befragung von anspruchsberechtigten Beschäftigten zeigt, dass Bildungszeit häufiger von jüngeren Altersgruppen in Anspruch genommen wird. Die Bildungszeit wird von vielen anspruchsberechtigten Beschäftigten in Baden-Württemberg positiv beurteilt und stellt für sie einen Anreiz zur Weiterbildungsteilnahme dar. Das Instrument verringert v.a. zeitökonomische Barrieren und indirekte Kosten einer Weiterbildungsteilnahme. 

Der Nutzen der erlernten theoretischen und praktischen Inhalte der besuchten beruflichen Weiterbildungen für die eigene Tätigkeit wird von Teilnehmenden als hoch eingeschätzt.