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Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus

Informationen, die die Universitäten und Bildungseinrichtungen betreffen, gibt es auf den Seiten der Landesregierung, Stand 17. März 2020. Es gilt ein Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben oder die Symptome zeigen. Diese Verordnung tritt vorläufig erst am 15. Juni 2020 außer Kraft.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Verordnung als PDF

§2
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.

(...) insbesondere Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.

(...)