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Gebührensatzung für das Kontaktstudium aktualisiert

Der Senat hat eine Änderung der Satzung über die Gebühren für das Kontaktstudium verabschiedet.

Die aus dem Jahr 2019 stammende Gebührensatzung für das Kontaktstudium an der Uni Freiburg wurde am 5.8.2020 mit den neu in Kraft tretenden Änderungen veröffentlicht (Änderungssatzung Lesefassung). Die Änderungen betreffen die Gebühren des Programms Interdisziplinäre Gesundheitsförderung und des Programms museOn.

Die Satzung enthält die angebotsspezifischen Bestimmungen für folgende Kontaktstudien:

I. CAS und Teilnahmebescheinigungen „Interdisziplinäre Gesundheitsförderung“ und II. DAS „Interdisziplinäre Gesundheitsförderung“  

III. Einzelkurse Museum Studies und Profilkurs "Museumswissen für Volontär*innen"

IV. CAS „Solar Energy Engineering“

V. CAS  „Global Urban Health“

VI. CAS Health Care Management

Diese Satzung gilt jedoch nur für die genannten Angebote, nicht für diejenigen Angebote, die im privatrechtlichen Modus bleiben.